Zur Berichterstattung über eine Ausschreibungspanne bei der Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht erklärt der Justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Marc Timmer:
„Nach dem vor Gericht gescheiterten Versuch der Landesregierung, die Stelle der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein mit der Wunschkandidatin des Ministerpräsidenten zu besetzen, gibt es offenbar neue Querelen in der Personalabteilung des Justizministeriums, die möglicherweise auch ein juristisches Nachspiel haben könnten. Wenn die Presseberichte zutreffen, nach denen die Stelle einer Vorsitzenden Richterin oder eines Vorsitzenden Richters beim OVG Schleswig ausgeschrieben wurden, obwohl es weder den zu leitenden Senat, noch die hierfür erforderliche Stelle im Haushalt des Justizministeriums gibt, scheint in dem für Besetzungsverfahren in der Justiz zuständigen Justizministeriums der Wurm drin zu sein. Die Forderung eines zusätzlichen OVG-Senates im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ersetzt (noch) nicht einen ordentlichen, vom Parlament beschlossenen Haushalts- und Stellenplan. Schon das gescheiterte Besetzungsverfahren für die Nachfolge des vor mehr als einem Jahr in den Ruhestand gegangenen Generalstaatsanwaltes zeigt, dass das Justizministerium offensichtlich nicht in der Lage ist, für eine rechtsfehlerfreie Besetzung von Führungspositionen in der Justiz unseres Landes zu sorgen. Das ist weder den Bürgerinnen und Bürgern, noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Justiz zuzumuten.
Die SPD-Fraktion hat daher beantragt, dass die Landesregierung über die Probleme bei der rechtsfehlerfreien Stellenbesetzung im Innen- und Rechtsausschuss berichtet.“